Die Digitalisierung ist die maßgebliche Technik des 21. Jahrhunderts. Sie ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern ändert unsere Gesellschaft nachhaltig und[...]
Heute erscheint der zweite Band unserer zivilrechtlichen Open Access Schriftenreihe. Diesmal aus dem Herausgeberkreis. Das Buch „Einführung in das Technikrecht“ von Prof. Dr. jur. Dipl. Biol. Herbert Zech will eine Einführung in das faszinierende Rechtsgebiet des Technikrechts geben. Das Buch will eine Einführung in das faszinierende Rechtsgebiet des Technikrechts geben. [...]
Werden kurze Teile analysierter Ausgangstexte präsentiert, kann dies Dritten möglich machen, Analyseergebnisse nachzuvollziehen und zu überprüfen – insbesondere im Kontext von Text und Data Mining. Solche kurzen Teile eines Werkes können eigenständig urheberrechtlich geschützt sein, sodass ihre Nutzung urheberrechtlichen Restriktionen unterliegt. [...]
Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bei den Trierer Gesprächen zu Recht und Digitalisierung Der Plattformmarkt wird von einigen mächtigen[...]
Am 25.11.2021 hat unser Direktor, Herr Prof. Benjamin Raue im Rahmen der Kölner Tage Urheber- und Medien Recht ein Vortrag[...]
Internationale Gäste besuchten gestern im Rahmen einer DAAD-Studienreihe das Institut für Recht und Digitalisierung. Zu Gast war Dr. Vasyl Myronyuk[...]
Abstract In Brüssel werden Querschnittsrichtlinien wie die DSM-RL als Weihnachts-baum-Richtlinie bezeichnet, an der für jede Interessengruppe ein kleines Geschenk baumelt.[...]
On 10/11/2021, our Director, Prof. Benjamin Raue gave a presentation on Multistate intellectual property infringements in the EU as part[...]
Unsere Direktorin Prof. Dr. Antje von Ungern-Sternberg hat dem Format Meinungsbarometer.info zur Fragestellung der Tauglichkeit der geplanten KI-Regeln der EU-Kommission[...]
Die Kommunikationsstandards sozialer Netzwerke und staatliche Sperrpflichten sind ein aktuelles Thema, das die Rechtswissenschaft in den letzten Jahren verstärkt beschäftigt hat. Die Arbeit stellt den Zusammenhang zwischen den Standards und der Haftung sozialer Netzwerke dar. Sie erläutert Anforderungen an Gemeinschaftsstandards, die im Wege der Drittwirkung die Grundrechte der Nutzer zu beachten haben, und stellt einfachrechtliche Ansatzpunkte zu ihrer Durchsetzung dar. [...]
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